28. September 2022

Neue gesetzliche Bestimmung

Ab dem 01.10.2022 gilt aufgrund der neu geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine FFP-2-Maskenpflicht in allen Praxen. Wir bitten Sie daher, dieses zu befolgen und unsere Praxis mit einer FFP-2-Maske zu betreten. Vielen Dank!